Erklärungen und Gebühren
Ich miete eine Gewerbefläche in einem Wohnblock von der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bisher habe ich meinen Müll in die gemeinsamen Container geworfen (dort, wo auch die anderen Bewohner ihren Müll entsorgen). Muss ich eine separate Erklärung abgeben? Und wie sieht es mit den Containern aus?
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung obliegt dem Eigentümer der Immobilie im Sinne des Gesetzes über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in der Gemeinde, d. h. in diesem Fall der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der formell-rechtliche Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Verwaltung der Gemeinschaft, die im Namen aller Bewohner und Mieter die Erklärung abgibt.
Warum soll ich all diese komplizierten Daten in die Erklärung eintragen, die die Behörden ohnehin in ihren Datenbanken haben – die Steuerbehörde verfügt über die Grundstücksnummern, die Wohn- oder Hausflächen. Im Melderegister ist meine PESEL-Nummer hinterlegt. Warum soll ich die Arbeit der Beamten machen?
Die Abgabe der Erklärung ist eine gesetzliche Verpflichtung aller Eigentümer von Immobilien, auf denen kommunale Abfälle anfallen. Die in der Erklärung anzugebenden Daten sind für die Identifizierung der Immobilie und ihres Eigentümers sowie für die Abrechnung der Gebühr erforderlich.
Abfallgebühren für Immobilien, in denen Einwohner wohnen.
Wenn Abfälle selektiv gesammelt und abgeholt werden, wird für Immobilien, in denen Einwohner wohnen, eine Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen in Höhe von
a) 0,88 PLN pro Monat für jeden 1 m² Wohnfläche in einem Teil, der 110 m² nicht überschreitet,
b) 0,10 PLN pro Monat für jeden 1 m² Wohnfläche in einem Teil, der 110 m² überschreitet.
2. Wenn der Eigentümer der Immobilie seiner Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Abfällen nicht nachkommt, wird eine erhöhte Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen in Höhe von
a) 1,76 PLN pro Monat für jeden 1 m² Wohnfläche in dem Teil, der 110 m² nicht überschreitet,
b) 0,20 PLN pro Monat für jeden 1 m² Wohnfläche in dem Teil, der 110 m² überschreitet.
Was ist der ePłatności-Dienst in der mObywatel-App?
Mit diesem Service können Sie bequem Ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Behörden überprüfen, beispielsweise die Gebühr für kommunale Abfälle und die Grundsteuer. Sie können diese ohne Provision mit BLIK oder einer Zahlungskarte bezahlen. Zusätzlich erhalten Sie Benachrichtigungen über bevorstehende Zahlungstermine oder neue Zahlungsverpflichtungen.
Was kann ich in ePłatności in der mObywatel-App überprüfen?
Sie sehen die von der Behörde ausgestellten Zahlungsverpflichtungen und die Historie Ihrer in mObywatel getätigten Transaktionen.
Wie kann ich sicher sein, dass meine Verpflichtungen in der mObywatel-App bezahlt wurden?
Sie können die Zahlungsbestätigung als PDF-Datei auf Ihr Mobiltelefon herunterladen.
Kann ich meine Verbindlichkeiten in der mObywatel-App bezahlen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?
Ja, Sie können eine überfällige Zahlung begleichen. Wenn auf den ausstehenden Betrag Zinsen anfallen, können Sie diese bequem zusammen mit dem Gesamtbetrag in der App bezahlen.
Erhalte ich in der mObywatel-App Push-Benachrichtigungen über Zahlungen?
Ja. Sie erhalten auf Ihrem Smartphone Benachrichtigungen über anstehende Zahlungen. Wenn Sie möchten, können Sie diese ganz bequem aktivieren oder deaktivieren. Tippen Sie dazu einfach im unteren Menü auf „Mehr” und dann auf „Benachrichtigungen”.
Warum muss man neben den offensichtlichen persönlichen Daten wie Geburtsdatum, PESEL- oder NIP-Nummer und Wohnort auch das Datum angeben, seit dem man in der betreffenden Immobilie wohnt, sowie die Nummer des Grundbuchs, die Grundstücksnummer und den Katasterbezirk? Das ist doch zum Müllwegbringen nicht nötig!
Diese Daten sind erforderlich, um den Eigentümer der Immobilie, auf der kommunale Abfälle anfallen, zu identifizieren und festzustellen, zu welcher Gemeinde/welchem Sektor die Immobilie gehört.
Das Datum wird angegeben, um den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr für die Abfallentsorgung und die Bereitstellung von Behältern für die Immobilie entsteht.
Nehmen wir an, ich sortiere meinen Müll gemäß der Erklärung, werfe aber unsortierten Müll weg. Wie kann dann jemand feststellen, dass ich tatsächlich nicht sortiere?
Die Kontrolle wird von dem Unternehmen durchgeführt, das für die Sammlung von Siedlungsabfällen in dem jeweiligen Sektor zuständig ist. Kontrolliert wird der Abfallbehälter, der sich an der Abfallsammelstelle (auch Mülltonnenunterstand genannt) befindet. Wird eine mangelnde Mülltrennung festgestellt, wird der Eigentümer der Immobilie aufgefordert, den Müll zu trennen (er erhält eine sogenannte „rote Karte”). Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Erklärung wird eine Entscheidung zur Änderung des Gebührensatzes getroffen.
Kann ich in der Erklärung anstelle der Grundstücksnummer und anderer Daten aus den Büchern einfach die GPS-Daten angeben? Das ist doch die genaueste Standortangabe.
GPS-Daten sind nach geltendem Recht keine Grundlage für die Ermittlung des Eigentümers einer Immobilie. Außerdem geht es nicht nur um den Standort, sondern um die Feststellung des rechtlichen Status der Immobilie und des Eigentümers.
Warum kann ich trotz der Annahme, dass ich meinen Müll in fünf Fraktionen trenne (die Gemeinde und das Entsorgungsunternehmen tragen dadurch geringere Kosten für die Abfallentsorgung), nicht weniger bezahlen als bisher?
Strenge Vorschriften erhöhen in Polen von Jahr zu Jahr die Anforderungen an die Abfallwirtschaft und den Umweltschutz. Um diese zu erfüllen, sind weitere Investitionen, Umstrukturierungen, der Ausbau des Abfallsammelsystems usw. erforderlich. Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten, die sich in den Gebühren für die Einwohner niederschlagen. Die getrennte Sammlung von Abfällen ist unter anderem deshalb teurer, weil für die gleiche Abfallmenge mehrere Transporte erforderlich sind. Diese Kosten werden teilweise durch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Rohstoffe zum Recycling ausgeglichen.
Muss ich auch die Fläche der Garage in meinem Einfamilienhaus zu der Fläche hinzurechnen, für die ich die Müllabfuhr bezahlen muss? Was ist mit Garagen/Garagenhallen unter Wohnblocks?
Die Gebühr ist auf der Grundlage der Wohnfläche der Wohnung zu berechnen, wobei die Garage keine Wohnfläche darstellt.
Was sind die Folgen, wenn die Erklärung nicht fristgerecht oder gar nicht eingereicht wird?
Wird keine Erklärung über die Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen abgegeben oder bestehen begründete Zweifel an den in der Erklärung enthaltenen Angaben, wird eine Entscheidung über die Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen getroffen, wobei begründete Schätzungen, einschließlich der durchschnittlichen Menge an Siedlungsabfällen, die auf Grundstücken ähnlicher Art anfallen, berücksichtigt werden.
Ich habe nicht vor, die Erklärung auszufüllen. Es gilt der Datenschutz. Das Wichtigste ist doch, dass ich erkläre, dass ich den Müll trennen werde. Außerdem hat die Abteilung für Kommunalwirtschaft kein Recht, solche Daten von irgendjemandem zu erheben! Meiner Meinung nach ist sie dazu nicht befugt, denn solche Daten darf nur das Finanzamt erheben!
Das Ausfüllen und Einreichen der Erklärung ist eine gesetzliche Pflicht jedes Grundstückseigentümers, und die darin enthaltenen Daten werden gemäß den geltenden Vorschriften geschützt. Gemäß einem Beschluss des Stadtrats von Danzig sind die Erklärungen bei der Abteilung für Kommunalwirtschaft einzureichen.
Ich habe nicht vor, irgendjemanden für irgendetwas zu bezahlen. Ich werde den Müll selbst zur Entsorgungsanlage in Szadółki bringen.
Gemäß dem Gesetz ist jede Person, die in einer Immobilie wohnt, verpflichtet, eine Erklärung abzugeben und eine Gebühr für die Abfallentsorgung zu entrichten. Gleichzeitig darf sie den Abfall nicht selbst zur ZUT bringen, da die Anlage gemäß den Vorschriften keine Haushaltsabfälle von Privatpersonen annehmen darf.
Das polnische Recht verbietet die Erhebung von Gebühren, wenn eine Meldung darüber eingereicht wird, dass man sich vorübergehend nicht in der Wohnung aufhält (z. B. wegen einer Auslandsreise). Was ist in einer solchen Situation zu tun?
Bei Immobilien, in denen Einwohner wohnen, entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen für jeden Monat, in dem ein Einwohner in der betreffenden Immobilie wohnt. Bei vorübergehender Nichtbewohnung oder Wiederbewohnung sind jeweils neue Erklärungen abzugeben.